Piratenpartei RLP begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und kritisiert deren grundsätzliche Zulässigkeit
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungs- gerichts, das die von den PIRATEN kritisierte Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für verfassungswidrig und zugleich für "nichtig" erklärt hat. Damit ist das Gesetz vollständig außer Kraft. Die gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden. Jedoch hält das Gericht eine generelle verdachtsunabhängige Speicherung in einem eng reglementierten Rahmen grundsätzlich für verfassungskonform. Dazu müsste jedoch ein komplett neues Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden.Angelo Veltens, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, war bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe vor Ort und erklärt: "Seit Jahren kämpfen wir in einem breiten Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern, Parteien und Vereinen gegen diese unverhältnismäßige Speicherung von Kommunikationsdaten. Das heutige Urteil setzt ein wichtiges Zeichen an die deutsche Politik. Der Gesetzgeber hat hier ganz klar die Grenzen der Verfassung überschritten. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in Deutschland das Verfassungsgericht als Kontrollorgan besitzen." Zugleich bekräftigen die PIRATEN, dass der Gesetzgeber sich besser über Thematiken, über die er beschließt, informieren und auch auf vorhandene, anerkannte, unabhängige Institutionen, wie z.B. den Chaos Computer Club zurückgreifen sollte. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts populistische Schnellschüsse seitens der Politik zu korrigieren.
Das Bundesverfassunggericht hat eine anlasslose Speicherung an enge Vorgaben gebunden. Das Speichern sei nur zulässig, wenn u.a. die Datensicherheit, sowie volle Transparenz beim Datenzugriff gewährleistet wäre. Diesen Anforderungen wird das Gesetz nicht gerecht und wurde deshalb für nichtig erklärt. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz lehnt das anlasslose Speichern von personenbezogenen Daten komplett ab, fordert einen europaweiten Stopp der Vorratsdatenspeicherung und die Rücknahme der EU-Richtlinie. "500 Millionen EU-Bürger werden unter Generalverdacht gestellt, indem ihre Kommunikationsdaten für mindestens 6 Monate gespeichert werden", so Veltens. "Wir müssen diesen Überwachungswahn nun auch auf europäischer Ebene stoppen. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung sich für die Rücknahme der EU-Richtlinie einzusetzen und auf eine erneute Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu verzichten. Daran wird sich die FDP als selbsternannte Bürgerrechtspartei messen müssen."
Hintergrundinformationen:
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.
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